Beitragsordnung des Vereins „Netzwerk für Kommunale Bildungspolitik e.V. (NeKoBi)“
Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 13.12.2025
§ 1 Grundsatz
Zur Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins „Netzwerk für Kommunale Bildungspolitik e.V. (NeKoBi)“, insbesondere zur Erfüllung der Anforderungen an Eigeneinnahmen gemäß den geltenden Förderrichtlinien, erhebt der Verein von seinen Mitgliedern Beiträge nach Maßgabe dieser Ordnung.
§ 2 Beitragshöhe für natürliche Personen
(1) Der reguläre Monatsbeitrag für natürliche Personen beträgt 20,- €.
(2) Ein ermäßigter Monatsbeitrag in Höhe von 5,- € Euro gilt für:
a) Schüler, Studenten, Auszubildende
b) Arbeitslose und Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII
c) Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen
d) Personen in vergleichbaren sozialen Notlagen
e) Mandatsträger mit geringen Sachmittelzuwendungen
Die Ermäßigung wird nach Selbsteinschätzung erteilt.
(3) Mitglieder werden ermutigt, entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten einen höheren Beitrag (Selbsteinschätzung) zu leisten.
(4) Auf schriftlichen Antrag kann der Vorstand in besonderen Härtefällen eine zeitweise Stundung, Ermäßigung oder Befreiung von der Beitragspflicht gewähren.
§ 3 Beitragshöhe für juristische Personen
(1) Juristische Personen (z.B. Fraktionen, Gruppen, Vereine) entrichten einen Monatsbeitrag, der mit dem Vorstand vereinbart wird.
(2) Der Mindest-Monatsbeitrag für juristische Personen beträgt 40,- €. Bei der Vereinbarung eines höheren Beitrags sollen die Größe und die finanziellen Möglichkeiten der juristischen Person berücksichtigt werden.
§ 4 Fälligkeit und Zahlungsweise
(1) Der Mitgliedsbeitrag ist ein Monatsbeitrag. Er soll jährlich im Voraus gezahlt werden, ist aber spätestens jeweils bis zum 1. des laufenden Monats im Voraus fällig.
(2) Bei Eintritt während des Monats ist der volle Monatsbeitrag für den aktuellen Monat zu entrichten. Der Vorstand kann hiervon abweichende Regelungen treffen.
(3) Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das Vereinskonto oder durch Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat).
§ 5 Beitragsrückstand
Bei Beitragsrückstand gelten die Regelungen der Vereinssatzung (§ 4 Abs. 4 c).
§ 6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 13.12.2025 beschlossen und tritt sofort in Kraft.